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Sichern Sie sich mit der P-Konto-Bescheinigung Ihre finanzielle Freiheit! Beantragen Sie Ihre Bescheinigung schnell und unkompliziert direkt hier.

Wie erhalte ich meine P-Konto-Bescheinigung?

Seit 2012 kann das Guthaben auf dem Konto nur noch durch das P-Konto vor den Gläubigern geschützt werden.
Für Arbeitseinkommen gilt eine Pfändungsfreigrenze. Ebenso sind Hartz-IV-Bezüge, Leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen pfändungsgeschützt. Ein Problem bestand immer dann, wenn diese Zahlungen auf dem Konto gutgeschrieben waren. Dann verwandelten sich die ursprünglich pfändungsgeschützten Ansprüche in Bankguthaben. Bankguthaben war aber nicht pfändungsgeschützt.

Früher konnte man das Existenzminimum nur sichern durch rechtzeitige Abhebung der Sozialleistungen oder durch in jedem Einzelfall erkämpfte Freigabebeschlüsse des Amtsgerichts. Das ist vorbei. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.


Stattdessen gibt es jetzt das P-Konto.

Jedermann kann ein P-Konto beantragen. Die Bank oder Sparkasse ist verpflichtet, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konten geführt werden.

Jedermann kann ein P-Konto beantragen, ganz unabhängig von Einkommen und Vermögen.


Bezieher von Sozialleistungen sollten über ein P-Konto auf jeden Fall nachdenken.


Ein Muss ist ein P-Konto für all diejenigen, die bereits eine laufende Pfändung haben, die ruhenden Pfändungen haben oder die damit rechnen, zukünftig von Pfändungen bedroht zu sein.

Auch dann ist noch nicht alles verloren. Wenn das Konto innerhalb von vier Wochen seit Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, können sie über den gepfändeten Betrag in Höhe der Freigrenze wieder verfügen. Die Bank ist verpflichtet, auf Ihren Antrag Ihr Konto innerhalb von vier Werktagen nach Ihrem Antrag auf ein P-Konto umzustellen. Wenn diese Fristen einzuhalten sind und Sie nicht mehr Zeit verloren haben, können Sie den pfändungsfreien Betrag also durch einen schnellen Antrag gegenüber Ihrer Bank noch retten.

Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto wird seitens der Wirtschaftsauskunfteien registriert und negativ beurteilt. Das kann zur Einschränkung der Kreditwürdigkeit führen.

Banken dürfen die P-Konto-Umwandlung nicht ablehnen. Im Einzelfall hat es Probleme mit teilweise erhöhten Kosten für ein P-Konto gegeben. Einige Banken sind dazu übergegangen Serviceleistungen bei der Umwandlung zu kürzen. Das dürfte nicht zulässig sein. Dem Kunden bleibt zunächst nichts anderes übrig, als sich eine andere Bank zu suchen. Zahlreiche Institute bieten ihre günstigen Konditionen auch für P-Konten an.

Auf dem P-Konto ist nur der pfändungsfreie Betrag geschützt. Das ist wenigstens ein Grundbetrag von 1.340,00 € je Monat. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich dieser Grundbetrag nach der Pfändungstabelle.


Diese finden Sie z.B. auf InsOsoft.de unter dem Menüpunkt "Wegweiser" - Pfändungsfreigrenzen.

Wenn Sie jeweils einen Teil des Guthabens auf dem Konto belassen, kann sich mit der Zeit ein Guthaben ansammeln, das den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Dieser angesparte Betrag ist dann grundsätzlich nicht pfändungsgeschützt. Eine Ausnahme gilt nur für auf dem nächsten Kalendermonate übertragene Guthaben, die dadurch eingetreten sind, dass Sie im Vormonat nicht über die gesamten Pfändungsfreibeträge verfügt haben.


Über längere Zeit auf dem P-Konto angesparte Guthabenbeträge sind pfändbar.

Eine Bescheinigung für die Errichtung des P-Kontos braucht nur derjenige, der Unterhaltsverpflichtungen hat und daher einen höheren Pfändungsfreibetrag als den Grundbetrag von 1.340,00 € schützen lassen kann.


Der Basisbetrag kann darüber hinaus noch erhöht werden, wenn auf dem Konto Sozialleistungen eingehen.

Sie erhalten die Bescheinigung bei allen Schuldnerberatungsstellen. Sie können die Bescheinigung aber auch online anfordern. Sie bearbeiten den Antrag hier im Programm und wir schicken Ihnen die Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Bank oder Sparkasse ganz altmodisch per Post in Papierform zu.


Das ist eine Serviceleistung meiner Rechtsanwaltskanzlei in Köln in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. und der InsOsoft.de, Ihr Online-Insolvenzantrag.

Seit dem Jahr 2014 haben wir die Erteilung der Bescheinigung als Nachweis der Pfändungsfreigrenze für P-Konten unentgeltlich erstellt. Die Kosten für die Mitarbeiter im Büro, Papier, Drucker und auch das Porto haben wir getragen. Leider können wir das nicht mehr in dieser Weise fortsetzen. Das liegt zum einen an der Vielzahl der täglich bei uns eingehenden Anträge und dem damit verbundenen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand. Als Folge mussten wir die Gebühren nun auch bei der Erstbescheinigung auf 19,90 Euro festlegen. Wir stehen trotzdem weiterhin mit unserer Seite für die P-Konto-Bescheinigungen zu Ihrer Verfügung und hoffen auf gutes Gelingen.

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Versenden Sie die gesammelten Daten an Ihren Rechtsanwalt Michael Requardt. Ihre Informationen werden zunächst ausschließlich zu Zwecken der Bescheinigungserstellung verwendet.

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Bescheinigung erhalten

Ihre P-Konto-Bescheinigung ist ausschließlich in ihrer Originalform gültig. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars werden wir Ihnen das Dokument per Post zukommen lassen.

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Kosten

Für die Erst-Bescheinigung und jede weitere Folgebescheinigung erheben wir eine Schutzgebühr von je 40,00 €

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